Was ist der Erbschein?
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird und die Erbenstellung nachweist. Er legitimiert den Erben gegenüber Behörden, Banken und dem Grundbuchamt – quasi als Ausweis des Erben.
Das Problem: Die Beantragung ist aufwendig, dauert in der Regel vier bis acht Wochen und kostet je nach Nachlasswert bis zu einem Prozent des Erbschaftswerts als Gerichtsgebühr. Für einen Nachlass von 300.000 Euro können das über 1.000 Euro Gerichtsgebühren sein – zuzüglich Anwaltskosten, falls man sich beraten lässt.
Was viele nicht wissen: In einer Reihe von Situationen ist der Erbschein gar nicht erforderlich. Ein notariell beurkundetes Testament oder ein notarieller Erbvertrag kann den Erbschein ersetzen. Manche Banken akzeptieren die Erbschaft auch ohne Erbschein, wenn ein privatschriftliches Testament vorliegt. Erst wenn es ausländische Vermögenswerte gibt, eine Immobilie ins Grundbuch eingetragen werden soll oder kein gültiges Testament existiert, ist der Erbschein in der Regel zwingend erforderlich.