Erbschein: nur, wenn er nötig ist

Wir prüfen Bedarf, bereiten Unterlagen vor und begleiten den Antrag beim Nachlassgericht in Stuttgart – verständlich, zügig, rechtssicher.

Wozu der Erbschein dient

Der Erbschein weist nach, wer Erbe ist und in welcher Quote. Banken, Grundbuchamt und andere Stellen verlangen ihn, wenn Vollmachten oder andere Nachweise nicht ausreichen. Ein Erbschein verursacht Aufwand. Deshalb prüfen wir zuerst, ob er wirklich erforderlich ist. Oft gibt es Alternativen. Wenn er nötig ist, bereiten wir alles so vor, dass der Antrag schnell und sauber durchgeht.

Ihr Nutzen

  • Prüfung statt Automatismus: Erbschein nur bei echtem Bedarf.
  • Zeit sparen: Unterlagen vollständig und richtig vorbereitet.
  • Sicherheit: Klare Formulierungen und stimmige Erbfolgen.
  • Begleitung: Wir koordinieren mit dem Nachlassgericht und Beteiligten.
  • Transparenz: Sie wissen jederzeit, wo der Antrag steht.

So gehen wir vor

  1. Bedarf prüfen: Reicht eine Vollmacht oder eine beglaubigte Kopie des Testaments mit Eröffnungsniederschrift?
  2. Erbfolge klären: Testament, Erbvertrag, gesetzliche Erbfolge – wir prüfen und dokumentieren.
  3. Unterlagen sammeln: Personenstandsurkunden, Nachweise, Vollmachten, Sterbeurkunde.
  4. Angaben vorbereiten: Antragsentwurf, Quoten, Annahme der Erbschaft.
  5. Eidesstattliche Versicherung abstimmen und Termin organisieren.
  6. Antrag einreichen und Rückfragen des Gerichts beantworten.
  7. Ergebnis sichern: Erbschein entgegennehmen, Kopien und Nachweise ordnen.

Wann Alternativen ausreichen

Bei vielen Banken genügt eine wirksame Kontovollmacht, um Zahlungsverkehr fortzuführen oder Konten zu schließen. Liegt ein notarielles Testament vor, akzeptieren manche Stellen eine beglaubigte Kopie mit Eröffnungsniederschrift. Auch für einzelne Maßnahmen – etwa die Kündigung eines Mietvertrags – kann der Alleinerbe mit einem klaren Nachweis handeln. Wir klären das im Einzelfall und vermeiden unnötige Wege.

Beim Grundbuch ist die Lage strenger. Für die Umschreibung nach gesetzlicher Erbfolge braucht es in der Regel den Erbschein. Bei notariellen Verfügungen gibt es Ausnahmen. Wir prüfen die Konstellation und wählen den schnellsten Weg. Das spart Zeit, Kosten und Diskussionen.

Sprechen wir darüber

Wir prüfen Ihren Bedarf und organisieren den Antrag – in Stuttgart, verständlich und zügig.

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