Was gehört zum digitalen Nachlass?
Der digitale Nachlass umfasst alle Daten, Konten, Verträge und Vermögenswerte, die eine Person im Internet oder auf digitalen Geräten hinterlässt. Die Bandbreite ist enorm: von sentimental wertvollen Fotos in der Cloud bis zu erheblichen Guthaben auf Krypto-Wallets.
Grundsätzlich gilt: Digitale Konten und Verträge gehen wie alle anderen Rechtspositionen auf die Erben über. Das hat der Bundesgerichtshof 2018 ausdrücklich bestätigt. In der Praxis ist der Zugang aber oft erheblich schwieriger als bei einem Sparbuch oder einem Bankdepot.
Zum digitalen Nachlass gehören unter anderem:
- E-Mail-Konten und deren Inhalte
- Social-Media-Profile (Facebook, Instagram, LinkedIn, X u.a.)
- Cloud-Speicher mit Fotos, Dokumenten und Dateien
- Online-Banking und digitale Zahlungsdienste (PayPal, Klarna u.a.)
- Kryptowährungen und digitale Token
- Streaming-Abonnements und digitale Mediatheken
- Online-Shops, Marktplatz-Konten und gewerbliche Accounts
- Domänen, Websites und digitale Geschäftsmodelle