Leistung

Digitaler Nachlass

E-Mail-Postfächer, Social-Media-Konten, Cloud-Speicher, Online-Banking und Kryptowährungen – das digitale Erbe ist oft wertvoller und komplizierter als erwartet. Wir verschaffen Erben rechtssicher Zugang.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst alle Daten, Konten, Verträge und Vermögenswerte, die eine Person im Internet oder auf digitalen Geräten hinterlässt. Die Bandbreite ist enorm: von sentimental wertvollen Fotos in der Cloud bis zu erheblichen Guthaben auf Krypto-Wallets.

Grundsätzlich gilt: Digitale Konten und Verträge gehen wie alle anderen Rechtspositionen auf die Erben über. Das hat der Bundesgerichtshof 2018 ausdrücklich bestätigt. In der Praxis ist der Zugang aber oft erheblich schwieriger als bei einem Sparbuch oder einem Bankdepot.

Zum digitalen Nachlass gehören unter anderem:

  • E-Mail-Konten und deren Inhalte
  • Social-Media-Profile (Facebook, Instagram, LinkedIn, X u.a.)
  • Cloud-Speicher mit Fotos, Dokumenten und Dateien
  • Online-Banking und digitale Zahlungsdienste (PayPal, Klarna u.a.)
  • Kryptowährungen und digitale Token
  • Streaming-Abonnements und digitale Mediatheken
  • Online-Shops, Marktplatz-Konten und gewerbliche Accounts
  • Domänen, Websites und digitale Geschäftsmodelle

Zugangsdaten fehlen

Passwörter und PIN-Codes sind meist nicht hinterlegt. Wir unterstützen bei der rechtlichen Durchsetzung des Zugangsanspruchs gegenüber Plattformen.

E-Mail-Konten

Anbieter verweigern Erben oft den Zugang unter Verweis auf den Datenschutz. Nach dem BGH-Urteil 2018 ist das unzulässig – wir setzen Ihren Anspruch durch.

Cloud-Speicher

Fotos, Videos und Dokumente in iCloud, Google Drive oder Dropbox gehen auf die Erben über. Wir sichern die Daten, bevor Konten geschlossen werden.

Laufende Abonnements

Streaming-Dienste, Software-Abos und Online-Mitgliedschaften laufen nach dem Tod weiter und kosten Geld. Wir kündigen sie fristgerecht.

Social-Media-Profile

Facebook, Instagram und andere Plattformen können Profile memorialisieren oder auf Antrag löschen. Wir kennen die Verfahren und beantragen das im Namen der Erben.

Kryptowährungen

Bitcoin, Ether und andere Kryptowährungen sind ohne Private Key unwiederbringlich verloren. Wir helfen bei der Suche nach Wallet-Informationen und der rechtlichen Einordnung.

Vorgehen

Wie wir Sie unterstützen

Von der vollständigen Bestandsaufnahme bis zur dauerhaften Vorsorge für den eigenen digitalen Nachlass.

  1. 1

    Bestandsaufnahme des digitalen Nachlasses

    Wir helfen dabei, einen vollständigen Überblick über alle digitalen Konten, Verträge und Vermögenswerte zu gewinnen. Grundlage sind vorhandene Unterlagen, Kontoauszüge, E-Mail-Eingänge und Gerätedaten des Verstorbenen.

  2. 2

    Zugang rechtssicher durchsetzen

    Plattformen und E-Mail-Anbieter verweigern Erben häufig den Zugang. Wir setzen den Zugangsanspruch der Erben auf Basis des BGH-Urteils von 2018 und des Vertragserbrechts schriftlich durch – notfalls gerichtlich.

  3. 3

    Daten sichern und sichten

    Bevor Konten geschlossen werden, müssen alle relevanten Daten gesichert sein: Fotos, Dokumente, Korrespondenz und etwaige Geschäftsdaten. Wir koordinieren diesen Schritt und stellen sicher, dass nichts verloren geht.

  4. 4

    Konten schließen und Abos kündigen

    Wir schreiben alle Plattformen und Dienstanbieter an, fordern die Kontoschließung oder Memorialisierung und kündigen laufende Abonnements. Damit werden auch zukünftige Kosten gestoppt.

  5. 5

    Digitale Vorsorge für Sie selbst regeln

    Aus jedem Mandat entstehen Erkenntnisse darüber, was für die eigene Vorsorge wichtig ist. Wir beraten Sie, wie Sie Ihren eigenen digitalen Nachlass durch eine digitale Vollmacht oder einen Anhang zum Testament rechtzeitig regeln.

BGH-Urteil vom 12. Juli 2018 – Az. III ZR 183/17

Erben haben Anspruch auf den digitalen Nachlass

Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden: Der Nutzungsvertrag mit einem E-Mail- oder Social-Media-Anbieter geht wie jeder andere Vertrag auf die Erben über. Die Erben haben damit grundsätzlich Anspruch auf vollständigen Zugang zu den digitalen Konten des Verstorbenen – einschließlich aller gespeicherten Inhalte.

Plattformen dürfen sich nicht mit dem Verweis auf den Datenschutz oder die Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen weigern. Das Fernmeldegeheimnis steht dem Erbanspruch ebenfalls nicht entgegen, da die Erben in die Rechtsstellung des Verstorbenen eintreten.

Tipp aus der Praxis

Passwort-Manager – die einfachste Vorsorge

Die häufigste Ursache für Probleme beim digitalen Nachlass: Erben finden keine Zugangsdaten. Dabei ist die Lösung einfach. Richten Sie einen Passwort-Manager ein (z.B. 1Password, Bitwarden) und hinterlegen Sie das Master-Passwort in einem versiegelten Briefumschlag beim Notar oder in Ihrer Testamentsurkunde.

Ergänzen Sie Ihr Testament um einen "digitalen Nachlass-Anhang": eine Liste aller relevanten Konten, Dienstleister und Hinweise auf Zugangsdaten – ohne die Passwörter selbst im Testament zu nennen. Dieser Anhang muss nicht notariell beurkundet werden und kann jederzeit aktualisiert werden.

FAQ

Häufige Fragen zum digitalen Nachlass

Grundsätzlich ja. Der BGH hat 2018 klargestellt, dass Nutzungsverträge mit Online-Plattformen auf die Erben übergehen. Das gilt für E-Mail-Konten, Social-Media-Profile und andere digitale Dienste. Ausnahmen gelten für höchstpersönliche Rechtsverhältnisse, die nicht vererbbar sind. In der Praxis setzen viele Plattformen diesen Anspruch nicht ohne anwaltliche Aufforderung um.
Kryptowährungen auf einer selbst verwalteten Wallet (Hardware- oder Software-Wallet) sind ohne den Private Key oder die Seed-Phrase dauerhaft unzugänglich – es gibt keine Institution, die den Zugang wiederherstellen kann. Kryptowährungen auf einer zentralen Börse (Exchange) können hingegen nach einem aufwendigen Identifizierungs- und Erbnachweis-Prozess an die Erben übertragen werden. Deshalb ist die Dokumentation von Krypto-Zugängen im Rahmen der Nachlassvorsorge besonders wichtig.
Ja. Facebook (Meta) ermöglicht Erben, ein Profil entweder zu memorialisieren (als Gedenkseite einzurichten) oder vollständig zu löschen. Dazu muss ein Nachweis der Erbenstellung eingereicht werden – in der Regel Sterbeurkunde und Erbschein oder Testament. Meta hat einen speziellen Prozess für "Gedenkzustand und Entfernung", den wir im Namen unserer Mandanten durchlaufen.
Am wirksamsten ist eine Kombination aus Testament und separatem digitalem Nachlass-Anhang. Im Testament erteilen Sie einer Person das Recht, auf alle Konten zuzugreifen. Im Anhang (versiegelt, nicht im Testament selbst) hinterlegen Sie konkrete Hinweise auf Zugangsdaten oder Passwort-Manager. Ergänzend empfiehlt sich eine digitale Generalvollmacht für den Todesfall und ein aktuell gehaltenes Verzeichnis aller Online-Konten.
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