Was ist eine Erbengemeinschaft?
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Alle Miterben verwalten den Nachlass gemeinschaftlich – niemand kann allein über einzelne Nachlassgegenstände verfügen. Das klingt gerecht, führt in der Praxis aber häufig zu erheblichen Problemen.
Besonders wenn Immobilien zum Nachlass gehören oder die Erben unterschiedliche Vorstellungen über die Verwendung des Vermögens haben, entsteht schnell ein Patt. Jede Entscheidung erfordert die Zustimmung aller – oder zumindest der Mehrheit. Wer nicht kooperiert, kann den gesamten Erbprozess blockieren.
Typische Probleme in Erbengemeinschaften:
- Ein Miterbe bewohnt das geerbte Haus und blockiert den Verkauf
- Uneinigkeit über den Wert von Immobilien oder Unternehmensanteilen
- Altlasten und Schulden im Nachlass, die alle Miterben betreffen
- Fehlende Kommunikation nach familiären Zerwürfnissen
- Unterschiedliche finanzielle Situationen der Miterben erzeugen Druck
- Unklare oder fehlende Testamente erschweren die Aufteilung
Das Ziel der Erbauseinandersetzung ist es, die Gemeinschaft zu beenden und jedem Miterben seinen Anteil zuzuweisen – entweder durch einvernehmliche Einigung oder, wenn nötig, durch gerichtliche Auseinandersetzungsklage.