Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist der gesetzliche Mindestanspruch gegen den Nachlass, den nahe Angehörige erhalten – auch wenn der Erblasser sie im Testament übergangen oder ausdrücklich enterbt hat. Er beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.
Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen den Nachlass. Sie werden nicht Teil der Erbengemeinschaft, haben aber Anspruch auf eine Auszahlung. Soweit andere Personen beschenkt wurden und der Nachlass nicht ausreicht, können Sie ggf. auch gegen Dritte Ansprüche geltend machen.
Wer hat Anspruch?
- Kinder (und andere Abkömmlinge, falls ein Kind vorverstorben ist)
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
- Eltern des Erblassers – aber nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind
Geschwister, Nichten, Neffen und unverheiratete Partner haben keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch.