Leistung

Nachlassabwicklung

Nach einem Todesfall steht die Familie vor einer Fülle rechtlicher und organisatorischer Aufgaben. Wir übernehmen die vollständige Nachlassabwicklung – von der Bestandsaufnahme bis zur abschließenden Auseinandersetzung unter den Erben.

Was umfasst die Nachlassabwicklung?

Die Nachlassabwicklung bezeichnet den gesamten rechtlichen und organisatorischen Prozess, der nach einem Erbfall notwendig ist, um den Nachlass vollständig zu erfassen, zu sichern und geordnet auf die Erben zu übertragen. Der Prozess beginnt unmittelbar nach dem Tod und kann – je nach Komplexität – mehrere Monate bis Jahre dauern.

Typische Aufgaben der Nachlassabwicklung umfassen:

  • Vollständige Bestandsaufnahme aller Aktiva und Passiva
  • Prüfung, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll
  • Sicherung und Verwaltung des Nachlasses bis zur Auseinandersetzung
  • Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten und Schulden
  • Abwicklung laufender Verträge, Abonnements und Mietverhältnisse
  • Erbschaftsteuererklärung und Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und Verteilung des Nachlasses
  • Grundbuchberichtigung bei Immobilien

Bestandsaufnahme

Vollständige Erfassung aller Vermögenswerte, Konten, Immobilien und Verbindlichkeiten des Verstorbenen.

Fristen im Blick

Ausschlagungsfrist (6 Wochen), Erbschaftsteuermeldepflicht (3 Monate) und Grundbuchfrist (2 Jahre) müssen eingehalten werden.

Schulden & Haftung

Erben haften für Nachlassschulden. Wir prüfen, ob eine Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung sinnvoll ist.

Auseinandersetzung

Abschließende Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben – einvernehmlich oder mit anwaltlicher Unterstützung.

Immobilien

Grundbuchberichtigung, Wohnrecht, Vermietung oder Verkauf: Wir begleiten alle immobilienbezogenen Schritte.

Erbschaftsteuer

Wir ermitteln den steuerpflichtigen Erwerb, nutzen alle Freibeträge und begleiten die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Vorgehen

Wie wir Sie bei der Nachlassabwicklung unterstützen

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur abschließenden Auseinandersetzung – strukturiert und rechtssicher.

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    Erstgespräch und Bestandsaufnahme

    Wir verschaffen uns in einem ersten Gespräch einen vollständigen Überblick über den Nachlass: alle Bankkonten, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge, Lebensversicherungen sowie sämtliche Verbindlichkeiten und laufenden Verträge. Auf Basis dieser Aufnahme empfehlen wir, ob die Erbschaft angenommen, ausgeschlagen oder unter Vorbehalt angenommen werden sollte.

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    Nachlasssicherung und -verwaltung

    Bis zur Auseinandersetzung muss der Nachlass gemeinschaftlich verwaltet werden. Wir koordinieren die Sicherung von Vermögenswerten, klären offene Forderungen, kündigen nicht mehr benötigte Verträge und sorgen dafür, dass keine Werte verloren gehen oder Fristen versäumt werden.

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    Schuldenprüfung und Haftungsbegrenzung

    Erben haften grundsätzlich für alle Nachlassschulden – auch mit ihrem Privatvermögen. Wir prüfen, ob die Nachlassverbindlichkeiten die Aktiva übersteigen und ob eine Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz sinnvoll ist. Bei überschuldeten Nachlässen empfehlen wir frühzeitig die Ausschlagung.

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    Erbschaftsteuer und Finanzamt

    Jeder Erbfall ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten zu melden. Wir erstellen die Erbschaftsteuererklärung, ermitteln den steuerpflichtigen Erwerb für jeden Erben, nutzen alle gesetzlichen Freibeträge optimal aus und verhandeln bei Bedarf Stundungen, wenn zur Begleichung der Steuer liquide Mittel fehlen.

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    Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

    Die abschließende Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben erfordert eine Auseinandersetzungsvereinbarung. Wir erarbeiten einen ausgewogenen Teilungsplan, berücksichtigen Vorempfänge und Pflichtteilsansprüche und setzen die Vereinbarung notariell um. Kommt keine Einigung zustande, vertreten wir Ihre Interessen im Klageverfahren.

Wichtige Frist

Ausschlagungsfrist: 6 Wochen – nicht versäumen

Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt grundsätzlich 6 Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft. Bei einem Testament, das vor einem deutschen Gericht eröffnet wurde, beginnt die Frist ab Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Für Erben, die sich im Ausland aufhalten, gilt eine Frist von 6 Monaten.

Nach Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen – mit allen Schulden. Eine nachträgliche Ausschlagung ist nur in engen Ausnahmefällen (Anfechtung wegen Irrtums) möglich. Kontaktieren Sie uns deshalb so früh wie möglich nach einem Erbfall.

Praxisbeispiel

Nachlass mit Immobilie und Schulden – Stuttgart

Ein Stuttgarter Erblasser hinterlässt eine vermietete Wohnung (Wert: 380.000 €), ein Bankguthaben von 25.000 € – aber auch einen laufenden Kredit (85.000 €), rückständige Handwerkerrechnungen (12.000 €) sowie nicht deklarierte Einkünfte aus der Vermietung. Die drei Kinder als Miterben sind unsicher, ob die Erbschaft sinnvoll ist.

Nach unserer Bestandsaufnahme ergibt sich ein Nettonachlass von ca. 220.000 €. Die Kinder nehmen die Erbschaft an. Wir kündigen den Kredit ab, begleichen die Rechnungen aus dem Guthaben, beantragen Stundung der Erbschaftsteuer und erarbeiten einen Teilungsplan: Ein Kind übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus.

Geordnete Abwicklung in 8 Monaten – ohne Streit, ohne Gericht, ohne Vermögensverluste.
FAQ

Häufige Fragen zur Nachlassabwicklung

Die Dauer hängt vom Umfang des Nachlasses ab. Einfache Nachlässe ohne Immobilien oder Streitigkeiten sind oft in 3–6 Monaten abgewickelt. Komplexe Fälle mit Immobilien, Unternehmen oder mehreren Erben können 1–2 Jahre in Anspruch nehmen. Die Erbschaftsteuerfestsetzung durch das Finanzamt dauert häufig 6–18 Monate.
Ja, Erben haften grundsätzlich für alle Schulden des Verstorbenen – auch mit ihrem eigenen Vermögen. Durch die Ausschlagung der Erbschaft oder die Beantragung der Nachlassverwaltung bzw. des Nachlassinsolvenzverfahrens lässt sich die Haftung auf den Nachlass beschränken. Bei Verdacht auf Überschuldung sollten Sie sofort rechtliche Beratung einholen.
Der erste Schritt ist eine vollständige Bestandsaufnahme des Nachlasses: alle Bankkonten, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge, Versicherungen sowie alle Verbindlichkeiten und laufenden Verträge. Parallel sollte die Frage geklärt werden, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll – die Frist beträgt 6 Wochen.
Die Nachlassabwicklung beschreibt den gesamten Prozess der Abwicklung eines Erbfalls durch die Erben selbst. Die Nachlassverwaltung ist ein gerichtlich angeordnetes Verfahren, bei dem ein vom Gericht bestellter Nachlasspfleger die Abwicklung übernimmt und die Haftung der Erben auf den Nachlass beschränkt wird – typischerweise bei überschuldeten Nachlässen oder wenn Erben unbekannt sind.
Nicht zwingend. Erbschaftsteuer fällt nur an, wenn der Wert des Erbes die persönlichen Freibeträge übersteigt. Für Ehepartner gilt ein Freibetrag von 500.000 €, für Kinder je 400.000 €, für Enkel je 200.000 € und für weitere Verwandte und Dritte 20.000 €. Innerhalb dieser Grenzen ist das Erbe steuerfrei. Zudem gelten besondere Regelungen für selbst genutzte Immobilien.
Können sich die Miterben nicht einigen, kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Als letztes Mittel steht die Klage auf Auseinandersetzung offen. Bei Immobilien droht die Teilungsversteigerung – ein öffentlicher Verkauf, der für alle Beteiligten meist schlechtere Erlöse erzielt als ein freihändiger Verkauf. Deshalb empfehlen wir stets zunächst eine anwaltlich begleitete Mediation.
Kontakt

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Standorte

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