Was ist Testamentsvollstreckung?
Die Testamentsvollstreckung ermächtigt eine vom Erblasser bestimmte Person – den Testamentsvollstrecker – dazu, den Nachlass zu verwalten und den letzten Willen umzusetzen. Der Testamentsvollstrecker handelt unabhängig von den Erben und kann ohne deren Zustimmung Nachlassgegenstände veräußern, Verbindlichkeiten begleichen und die Auseinandersetzung durchführen.
Testamentsvollstreckung ist gesetzlich in den §§ 2197 ff. BGB geregelt und muss ausdrücklich im Testament angeordnet werden. Die Person des Testamentsvollstreckers kann namentlich benannt oder durch einen Dritten (z.B. das Nachlassgericht) bestimmt werden.
Drei Formen der Testamentsvollstreckung
- Abwicklungsvollstreckung: Die häufigste Form. Der Testamentsvollstrecker wickelt den Nachlass vollständig ab und teilt ihn unter den Erben auf. Endet mit Abschluss der Auseinandersetzung.
- Dauervollstreckung: Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass über einen längeren Zeitraum – maximal 30 Jahre. Sinnvoll bei minderjährigen Erben, Erben mit Behinderung oder Unternehmensnachfolge.
- Verwaltungsvollstreckung: Der Testamentsvollstrecker verwaltet einzelne Nachlassgegenstände (z.B. eine Immobilie oder ein Unternehmen), während der Rest des Nachlasses bereits verteilt ist.