Leistung

Testament & Erbvertrag

Wer selbst bestimmt, wer erbt, schützt Familie und Vermögen. Wir gestalten Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag rechtssicher – und vermeiden teure Fehler.

Warum ein Testament so wichtig ist

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – und die trifft Ihre persönliche Situation selten genau. Patchwork-Familien, unverheiratete Paare, Unternehmer mit Betriebsvermögen und Menschen mit gemeinnützigen Zielen sind auf eine individuelle Regelung angewiesen.

Ein durchdachtes Testament vermeidet Streit unter Erben, sichert den Lebenspartner ab, schützt ein Unternehmen vor Zersplitterung und kann erhebliche Erbschaftsteuer sparen.

  • Patchwork-Familien: Stiefkinder und leibliche Kinder gleich behandeln oder bewusst differenzieren
  • Unverheiratete Paare: Der Partner erbt ohne Testament gar nichts
  • Unternehmer: Betrieb als Ganzes an einen geeigneten Nachfolger übergeben
  • Gemeinnützige Ziele: Stiftungen und Organisationen als Erben einsetzen

Einzeltestament

Von einer Person allein errichtet. Eigenhändig oder notariell möglich. Jederzeit widerrufbar.

Gemeinschaftliches Testament

Nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Typisch: das Berliner Testament.

Erbvertrag

Notariell beurkundet, bindend für alle Parteien. Ideal für Unternehmensnachfolge und Paare.

Nottestament

Wenn keine Zeit für einen Notar bleibt: mündlich vor drei Zeugen oder handschriftlich verfasst.

Gestaltung

Was Sie regeln können

Ein Testament bietet weit mehr als die blosse Benennung von Erben. Diese Instrumente ermöglichen passgenaue Lösungen.

Berliner Testament

Eheleute setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst beim Tod des Letztversterbenden. Mit Pflichtteilsstrafklausel lässt sich verhindern, dass Kinder sofort ihren Pflichtteil fordern.

Vor- und Nacherbschaft

Der Vorerbe erhält zunächst das Erbe, der Nacherbe übernimmt es zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis. Schützt Vermögen über mehrere Generationen.

Vermächtnisse

Bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge gehen direkt an eine Person – ohne dass sie Erbe werden muss. Praktisch für Schmuck, Sammlungen oder Geldbeträge.

Testamentsvollstreckung & Behindertentestament

Ein Testamentsvollstrecker setzt Ihren Willen um. Das Behindertentestament sichert Menschen mit Behinderung ab, ohne staatliche Leistungen zu gefährden.

Vorgehen

So gehen wir vor

Vom Erstgespräch bis zur notariellen Beurkundung begleiten wir Sie Schritt für Schritt.

1

Erstgespräch und Bestandsaufnahme

Wir erfassen Ihre Familiensituation, Ihr Vermögen und Ihre Wünsche. Wer soll was erhalten – und warum?

2

Rechtliche Bewertung und Gestaltungsoptionen

Wir zeigen Ihnen, welche Testamentsform und welche Klauseln für Ihre Situation sinnvoll sind. Einschließlich steuerlicher Überlegungen.

3

Entwurf und Abstimmung

Wir erstellen einen konkreten Entwurf. Sie prüfen, ob er Ihren Vorstellungen entspricht – und wir passen an, bis alles stimmt.

4

Formvorschriften und sichere Aufbewahrung

Eigenhändige Testamente müssen vollständig handschriftlich und unterschrieben sein. Wir beraten zur sicheren Verwahrung und ggf. Hinterlegung beim Nachlassgericht.

5

Notarielle Beurkundung bei Bedarf

Für Erbverträge, komplexe Gestaltungen und Immobilienregelungen koordinieren wir die notarielle Beurkundung.

Formvorschriften – das müssen Sie wissen

Eigenhändiges Testament: Vollständig handschriftlich, mit Datum, Ort und Unterschrift. Kein Tippen, kein Drucker – auch nicht für Teile des Textes.

Notarielles Testament: Beim Notar zu Protokoll gegeben oder überreicht. Teurer, aber sicherer – insbesondere bei komplexen Regelungen und Immobilien.

Erbvertrag: Immer notariell, immer von allen Parteien unterzeichnet. Bindet alle Beteiligten – Änderungen nur gemeinsam vor dem Notar möglich.

Praxisbeispiel

Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel

Ein Ehepaar mit zwei erwachsenen Kindern wollte sicherstellen, dass der überlebende Ehegatte nach dem ersten Todesfall nicht sofort zur Auszahlung von Pflichtteilen gezwungen wird. Ohne Regelung hätten die Kinder sofort ihren Pflichtteil – je ein Viertel des Nachlasses – fordern können.

Lösung: Wir gestalteten ein Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel. Wer nach dem ersten Todesfall seinen Pflichtteil fordert, wird beim Tod des zweiten Elternteils auf den Pflichtteil beschränkt. Das schützt den überlebenden Ehegatten und hält das Vermögen zusammen.

Ergebnis: Überlebender Ehegatte finanziell abgesichert, Familienvermögen geschützt.
FAQ

Häufige Fragen

Ein eigenhändiges Einzeltestament können Sie jederzeit widerrufen – durch ein neues Testament, durch Vernichtung oder durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung. Ein Erbvertrag hingegen ist bindend. Änderungen sind nur gemeinsam mit allen Vertragsparteien vor dem Notar möglich.

Nein. Ein eigenhändiges Testament ist wirksam, wenn es vollständig handschriftlich verfasst, mit Datum, Ort und Unterschrift versehen ist. Die notarielle Form ist teurer, bietet aber mehr Rechtssicherheit, ist Voraussetzung für Erbverträge und vermeidet viele formale Fehler.

Die häufigsten Fehler: fehlende Handschriftlichkeit durch Mischung mit gedruckten Textteilen, fehlendes Datum oder fehlende Unterschrift, unklare Formulierungen die zu Streit führen, vergessene Pflichtteilsrechte, keine Regelung für den Fall dass ein Erbe vor dem Erblasser stirbt, und fehlende Testamentsvollstreckung bei komplexem Vermögen.

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