Leistung

Erbstreit, Mediation und Klage

Erst Einigung suchen, dann konsequent handeln. Wir begleiten Sie durch eine Mediation – und sind bereit, auch zügig vor Gericht zu gehen, wenn es nötig ist.

Streit im Erbfall – häufiger als gedacht

Erbstreitigkeiten entstehen oft nicht aus Habgier, sondern aus unterschiedlichen Vorstellungen von Fairness, ungelösten Familienkonflikten oder echten Rechtsfragen. Der Tod eines nahestehenden Menschen verstärkt Spannungen, die vorher noch beherrschbar waren.

Unser Ansatz: Wir prüfen zunächst, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Mediation spart Zeit und Geld – und erhält manchmal Beziehungen. Wenn die andere Seite nicht verhandlungsbereit ist oder dringende Maßnahmen erforderlich sind, gehen wir konsequent den gerichtlichen Weg.

  • Pflichtteilsstreit: Enterbte Angehörige fordern ihren Pflichtteil
  • Testamentsanfechtung: Z.B. Zweifel an der Testierfähigkeit oder Beeinflussungsvorwürfe
  • Streit über einen Erbschein: Widersprüchliche Ansprüche in Bezug auf die Erbenstellung
  • Erbauseinandersetzung: Einigung über die Verteilung des Nachlasses scheitert

Pflichtteilsstreit

Höhe des Anspruchs, Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses, Schenkungsanrechnung.

Testamentsanfechtung

Fehlende Testierfähigkeit, Irrtum, arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung.

Erbscheinstreit

Konkurrierender Antrag auf Erbschein, Widerspruch gegen bereits erteilten Erbschein.

Erbauseinandersetzung

Blockierte Erbengemeinschaft, kein Konsens über Verkauf, Übernahme oder Aufteilung.

Zwei Wege

Mediation oder Klage – was passt?

Wir empfehlen den Weg, der Ihrer Situation am besten dient – nicht den, der am aufwendigsten ist.

Mediation – Vorteile

Schneller (oft 2–4 Monate), deutlich kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren, vertraulich, beide Seiten erarbeiten gemeinsam eine Lösung, Beziehungen bleiben besser erhalten.

Mediation – Grenzen

Setzt Verhandlungsbereitschaft beider Seiten voraus. Ohne Kooperationsbereitschaft der Gegenseite keine Einigung möglich. Kein Vollstreckungstitel ohne notarielle Beurkundung.

Klage – wann nötig

Wenn die andere Seite Mediation verweigert, bei dringenden einstweiligen Verfügungen (z.B. Kontensperre), wenn Fristen zu laufen beginnen oder die Rechtslage klar und durchsetzbar ist.

Klage – Stärken

Verbindliches Urteil mit Vollstreckungsmöglichkeit, Beweiserhebung durch das Gericht, klare Entscheidung auch bei unkooperativer Gegenseite.

Vorgehen

Unser Vorgehen

Wir analysieren Ihre Situation und begleiten Sie auf dem richtigen Weg zur Lösung.

1

Lage einschätzen

Wir analysieren die rechtliche Ausgangssituation, prüfen vorhandene Dokumente und klären, welche Ansprüche bestehen und welche realistisch durchsetzbar sind.

2

Weg empfehlen

Wir empfehlen offen, ob Mediation, außergerichtliche Verhandlung oder Klage der richtige Weg ist – mit ehrlicher Einschätzung von Kosten, Dauer und Erfolgsaussichten.

3

Mediieren oder verhandeln

Im Mediationsverfahren moderieren wir zwischen den Parteien. Bei außergerichtlichen Verhandlungen führen wir das Gespräch mit der Gegenseite und erarbeiten eine tragfähige Einigung.

4

Klagen, wenn nötig

Scheitert die Einigung, klagen wir konsequent – bei den Erbrechtssenaten der zuständigen Landgerichte. Wir begleiten Sie durch alle Instanzen bis zur Vollstreckung.

Praxisbeispiel

Testamentsanfechtung – Einigung vor Gericht

Eine Mutter hatte kurz vor ihrem Tod ihr Testament zugunsten einer Pflegeperson geändert und die zwei Söhne nahezu enterbt. Die Söhne wandten sich an uns: Sie vermuteten, ihre Mutter sei zum Zeitpunkt der Testamentsänderung nicht mehr testierfähig gewesen.

Wir forderten die Patientenunterlagen an und beauftragten ein medizinisches Gutachten. Nach dem Gutachtenergebnis war eine Anfechtung erfolgversprechend. Noch vor Klageerhebung nahm die Gegenseite Verhandlungen auf. Wir einigten uns auf eine Zahlung von 80% des gesetzlichen Erbteils an die Söhne.

Ergebnis: Außergerichtliche Einigung, erheblich höhere Auszahlung als der blosse Pflichtteil.
FAQ

Häufige Fragen

Eine Mediation dauert in der Regel 2 bis 4 Monate. Ein Gerichtsverfahren in erster Instanz nimmt 12 bis 24 Monate in Anspruch – je nach Komplexität und Auslastung des Gerichts. Berufungsverfahren können weitere 12 bis 18 Monate dauern.

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem gewählten Weg. Eine Mediation ist deutlich günstiger als ein Gerichtsverfahren. Im Erstgespräch klären wir die voraussichtlichen Kosten transparent – damit Sie entscheiden können, ob und wie Sie vorgehen wollen. Bei berechtigten Ansprüchen kann eine Rechtsschutzversicherung einen Teil der Kosten übernehmen.

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Anfechtungsgründe sind: fehlende Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung, Irrtum des Erblassers über wesentliche Umstände, arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung. Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes erklärt werden.

Ein Mediationsvergleich ist als schriftlicher Vertrag rechtlich bindend. Für die Zwangsvollstreckung benötigt man allerdings einen vollstreckbaren Titel – bei größeren Beträgen empfiehlt sich daher eine notarielle Beurkundung oder ein gerichtlich protokollierter Vergleich.

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