Was regelt eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Person Ihres Vertrauens, für Sie zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind – durch Krankheit, Unfall oder Demenz. Ohne diese Vollmacht muss das Betreuungsgericht einen Betreuer einsetzen – möglicherweise eine Ihnen fremde Person.
Die Vollmacht kann sofort gelten oder nur im Ernstfall wirksam werden. Sie bestimmen selbst, welche Bereiche abgedeckt sein sollen und welche Grenzen Sie dem Bevollmächtigten setzen.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihrer Behandlungsunfähigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie ist für Ärzte und Bevollmächtigte verbindlich – sofern sie konkret und eindeutig formuliert ist.