Was passiert mit einer Immobilie im Erbfall?
Immobilien gehen wie alle anderen Vermögenswerte automatisch auf die Erben über – ohne Übergabe, ohne Notar, allein durch den Tod des Erblassers. Jedoch entsteht daraus eine Reihe von Pflichten und Entscheidungen, die zeitnah und rechtssicher getroffen werden müssen.
Das Grundbuch weist nach dem Erbfall noch den Verstorbenen als Eigentümer aus. Diese Diskrepanz zwischen tatsächlicher Rechtslage und Grundbucheintrag muss durch eine Grundbuchberichtigung behoben werden – und das möglichst innerhalb von zwei Jahren, solange sie gebührenfrei ist.
Ihre Optionen nach dem Erbfall
- Selbst einziehen oder weiter nutzen: Unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei möglich. Bei Eigentümernutzung über 10 Jahre entfällt die Erbschaftsteuer für Ehepartner vollständig.
- Vermieten: Die Immobilie wird Teil des Nachlasses, der Erbe tritt in alle Mietverträge ein und erhält die Mieteinnahmen.
- Verkaufen: Der Verkaufserlös wird unter den Miterben aufgeteilt. Dabei sind Spekulationssteuer und Erbschaftsteuer zu beachten.
- Übertragen auf einen Miterben: Ein Miterbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus (Realteilung).