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Kontakt & Erstgespräch

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

Bürozeiten

Montag bis Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Erstgespräch: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – telefonisch, per E-Mail oder über das Formular. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren einen Termin, der zu Ihnen passt.

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FAQ

Häufige Fragen zum Erstgespräch

Was Sie wissen möchten, bevor Sie uns kontaktieren.

In der Regel melden wir uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. In dringenden Fällen – zum Beispiel wenn eine Frist unmittelbar bevorsteht – empfehlen wir den direkten Anruf. Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr.
Im Erstgespräch geben wir Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Situation. Sprechen Sie uns gerne direkt auf die Konditionen an – wir informieren Sie transparent, bevor ein Auftrag entsteht. Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden nach Stundenhonorar vereinbart.
Wir bitten um eine vorherige Terminvereinbarung, damit wir uns auf Ihr Anliegen vorbereiten und Ihnen ausreichend Zeit widmen können. Ein spontaner Besuch ohne Termin führt häufig zu Wartezeiten oder es ist kein geeignetes Gespräch möglich. Kontaktieren Sie uns kurz vorab – wir finden schnell einen passenden Termin.
Je nach Ihrem Anliegen können folgende Unterlagen hilfreich sein: Testament oder Erbvertrag, Sterbeurkunde, vorhandener Erbschein, Grundbuchauszüge, Kontoauszüge oder Nachlassverzeichnisse. Eine aufwändige Vorbereitung ist nicht notwendig – bringen Sie mit, was Sie haben. Fehlende Unterlagen können im Verlauf der Zusammenarbeit beschafft werden.