Testament richtig verfassen
Formvorschriften, häufige Fehler und praktische Tipps für ein gültiges Testament.
Mehr erfahrenOnline-Konten, Social-Media-Profile, Passwörter und Kryptowährungen im Erbfall – verständlich erklärt vom Fachanwalt für Erbrecht.
Lesedauer: ca. 8 Minuten · Stand: April 2026
Der digitale Nachlass umfasst alle Daten, Konten, Verträge und Vermögenswerte, die eine Person im Internet oder auf digitalen Geräten hinterlässt. Die Bandbreite ist enorm: von sentimental wertvollen Fotos in der Cloud bis zu erheblichen Guthaben auf Krypto-Wallets.
Grundsätzlich gilt: Digitale Konten und Verträge gehen wie alle anderen Rechtspositionen auf die Erben über. Das hat der Bundesgerichtshof 2018 ausdrücklich bestätigt. In der Praxis ist der Zugang aber oft erheblich schwieriger als bei einem Sparbuch oder einem Bankdepot.
Zum digitalen Nachlass gehören unter anderem:
Ein durchschnittlicher Internetnutzer hat heute über 100 Online-Konten. Ohne Vorbereitung müssen Erben im Trauerfall zeitaufwendig recherchieren, welche Konten existieren – und haben dabei oft keine Zugangsdaten zur Hand.
E-Mail-Konten enthalten oft wichtige Korrespondenz und sind Schlüssel zu anderen Diensten.
Profile auf Facebook, Instagram und anderen Plattformen müssen memorialisiert oder gelöscht werden.
Fotos und Dokumente in iCloud, Google Drive oder Dropbox müssen gesichert werden, bevor Konten schließen.
Bitcoin und andere Kryptowährungen können ohne Zugangsdaten dauerhaft verloren gehen.
Der Bundesgerichtshof hat 2018 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Rechte von Erben im digitalen Zeitalter klärt.
Der Nutzungsvertrag mit einem E-Mail- oder Social-Media-Anbieter geht wie jeder andere Vertrag auf die Erben über. Erben haben damit grundsätzlich Anspruch auf vollständigen Zugang.
Das gilt ausdrücklich:
Obwohl Erben rechtlich im Recht sind, setzen viele Plattformen diesen Anspruch in der Praxis nicht ohne Weiteres um.
Plattformen fordern oft umfangreiche Erbschaftsnachweise und haben keine einheitlichen Prozesse
AGB-Klauseln, die den Zugang ausschließen, sind nach dem BGH-Urteil unwirksam
Anwaltliche Aufforderungsschreiben sind in vielen Fällen notwendig, um den Anspruch durchzusetzen
Im Erbfall stoßen Angehörige regelmäßig auf dieselben Schwierigkeiten – viele davon lassen sich durch rechtzeitige Vorsorge vermeiden.
Passwörter sind nicht hinterlegt. Erben können sich nicht einloggen und müssen umständlich über Anbieter vorgehen – oft ohne Erfolgsgarantie.
Plattformen berufen sich auf Datenschutz oder AGB und verweigern den Zugang – obwohl dies nach dem BGH-Urteil 2018 unzulässig ist.
Ohne Private Key oder Seed-Phrase sind Kryptowährungen auf selbst verwalteten Wallets unwiederbringlich verloren – es gibt keine Wiederherstellungsmöglichkeit.
Streaming-Dienste, Software-Abos und Online-Mitgliedschaften laufen nach dem Tod weiter. Unbemerkt entstehen Kosten, die das Erbe belasten.
Wer heute handelt, erspart seinen Erben später enormen Aufwand. Diese Schritte sind entscheidend.
Erstellen Sie eine Liste aller Online-Konten: E-Mail-Adressen, Social-Media-Profile, Online-Banking, Abonnements und Krypto-Konten. Halten Sie diese Liste aktuell. Die Liste selbst sollte keine Passwörter enthalten – nur Hinweise, wo diese zu finden sind.
Ein Passwort-Manager (z.B. 1Password, Bitwarden) speichert alle Zugangsdaten sicher an einem Ort. Das Master-Passwort hinterlegen Sie in einem versiegelten Briefumschlag beim Notar oder in der Nähe Ihrer Testamentsurkunde.
Ergänzen Sie Ihr Testament um einen "digitalen Nachlass-Anhang". Darin erteilen Sie einer Person ausdrücklich das Recht, auf alle digitalen Konten zuzugreifen und benennen den Aufbewahrungsort der Zugangsdaten. Der Anhang muss nicht notariell beurkundet werden und kann jederzeit aktualisiert werden.
Eine ausdrückliche Vollmacht für den digitalen Nachlass – etwa als Teil einer Vorsorgevollmacht – ermöglicht es einer Vertrauensperson, bereits zu Lebzeiten bei Handlungsunfähigkeit auf Konten zuzugreifen oder nach dem Tod die Abwicklung zu regeln.
Kryptowährungen erfordern besondere Aufmerksamkeit: Private Keys und Seed-Phrases müssen sicher und auffindbar hinterlegt sein – nie digital gespeichert, sondern auf Papier oder in einem Hardware-Sicherheitselement. Hinterlegen Sie eine klare Anleitung, wie die Erben vorgehen sollen.
Herr Bauer (62) verstirbt unerwartet. Seine Frau und sein Sohn wissen, dass er Bitcoin besaß – der Wert liegt nach aktuellem Kurs bei rund 40.000 €. Auf seinem Laptop finden sie eine Hardware-Wallet, kennen aber weder PIN noch Seed-Phrase.
Auch sein E-Mail-Konto ist gesperrt: Der Anbieter verweigert den Zugang mit Verweis auf den Datenschutz. Auf seinem PayPal-Konto liegt ein Guthaben, das nicht abgerufen werden kann.
Viele große Plattformen bieten eigene Instrumente zur Nachlassvorsorge an:
Diese Tools ergänzen das Testament – ersetzen es aber nicht.
Erben haben das Recht, laufende Abonnements außerordentlich zu kündigen. Eine vollständige Liste der Abos im digitalen Nachlass-Anhang spart erhebliche Zeit und Kosten.
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