Ratgeber Erbrecht

Digitaler Nachlass – was Erben wissen müssen

Online-Konten, Social-Media-Profile, Passwörter und Kryptowährungen im Erbfall – verständlich erklärt vom Fachanwalt für Erbrecht.

Lesedauer: ca. 8 Minuten · Stand: April 2026

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst alle Daten, Konten, Verträge und Vermögenswerte, die eine Person im Internet oder auf digitalen Geräten hinterlässt. Die Bandbreite ist enorm: von sentimental wertvollen Fotos in der Cloud bis zu erheblichen Guthaben auf Krypto-Wallets.

Grundsätzlich gilt: Digitale Konten und Verträge gehen wie alle anderen Rechtspositionen auf die Erben über. Das hat der Bundesgerichtshof 2018 ausdrücklich bestätigt. In der Praxis ist der Zugang aber oft erheblich schwieriger als bei einem Sparbuch oder einem Bankdepot.

Zum digitalen Nachlass gehören unter anderem:

  • E-Mail-Konten und deren gesamte Inhalte
  • Social-Media-Profile (Facebook, Instagram, LinkedIn, X u.a.)
  • Cloud-Speicher mit Fotos, Dokumenten und Dateien (iCloud, Google Drive, Dropbox)
  • Online-Banking und digitale Zahlungsdienste (PayPal, Klarna u.a.)
  • Kryptowährungen und digitale Token
  • Streaming-Abonnements und digitale Mediatheken
  • Online-Shops, Marktplatz-Konten und gewerbliche Accounts
  • Domänen, Websites und digitale Geschäftsmodelle

Der digitale Nachlass wächst mit dem Leben

Ein durchschnittlicher Internetnutzer hat heute über 100 Online-Konten. Ohne Vorbereitung müssen Erben im Trauerfall zeitaufwendig recherchieren, welche Konten existieren – und haben dabei oft keine Zugangsdaten zur Hand.

E-Mail & Kommunikation

E-Mail-Konten enthalten oft wichtige Korrespondenz und sind Schlüssel zu anderen Diensten.

Social Media

Profile auf Facebook, Instagram und anderen Plattformen müssen memorialisiert oder gelöscht werden.

Cloud-Speicher

Fotos und Dokumente in iCloud, Google Drive oder Dropbox müssen gesichert werden, bevor Konten schließen.

Kryptowährungen

Bitcoin und andere Kryptowährungen können ohne Zugangsdaten dauerhaft verloren gehen.

Rechtliche Grundlage

BGH-Urteil 2018: Erben haben Anspruch auf den digitalen Nachlass

Der Bundesgerichtshof hat 2018 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Rechte von Erben im digitalen Zeitalter klärt.

BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17

Der Nutzungsvertrag mit einem E-Mail- oder Social-Media-Anbieter geht wie jeder andere Vertrag auf die Erben über. Erben haben damit grundsätzlich Anspruch auf vollständigen Zugang.

Das gilt ausdrücklich:

  • Datenschutz berechtigt Anbieter nicht zur Zugangsverweigerung
  • Fernmeldegeheimnis steht dem Erbanspruch nicht entgegen
  • Erben treten vollständig in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein

Theorie und Praxis klaffen auseinander

Obwohl Erben rechtlich im Recht sind, setzen viele Plattformen diesen Anspruch in der Praxis nicht ohne Weiteres um.

Plattformen fordern oft umfangreiche Erbschaftsnachweise und haben keine einheitlichen Prozesse

AGB-Klauseln, die den Zugang ausschließen, sind nach dem BGH-Urteil unwirksam

Anwaltliche Aufforderungsschreiben sind in vielen Fällen notwendig, um den Anspruch durchzusetzen

Häufige Probleme

Diese Hürden begegnen Erben am häufigsten

Im Erbfall stoßen Angehörige regelmäßig auf dieselben Schwierigkeiten – viele davon lassen sich durch rechtzeitige Vorsorge vermeiden.

Keine Zugangsdaten bekannt

Passwörter sind nicht hinterlegt. Erben können sich nicht einloggen und müssen umständlich über Anbieter vorgehen – oft ohne Erfolgsgarantie.

Anbieter verweigern den Zugang

Plattformen berufen sich auf Datenschutz oder AGB und verweigern den Zugang – obwohl dies nach dem BGH-Urteil 2018 unzulässig ist.

Kryptowährungen dauerhaft verloren

Ohne Private Key oder Seed-Phrase sind Kryptowährungen auf selbst verwalteten Wallets unwiederbringlich verloren – es gibt keine Wiederherstellungsmöglichkeit.

Laufende Abonnements kosten Geld

Streaming-Dienste, Software-Abos und Online-Mitgliedschaften laufen nach dem Tod weiter. Unbemerkt entstehen Kosten, die das Erbe belasten.

Digitale Vorsorge

Jetzt vorsorgen – so regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Wer heute handelt, erspart seinen Erben später enormen Aufwand. Diese Schritte sind entscheidend.

Vollständiges Kontoverzeichnis anlegen

Erstellen Sie eine Liste aller Online-Konten: E-Mail-Adressen, Social-Media-Profile, Online-Banking, Abonnements und Krypto-Konten. Halten Sie diese Liste aktuell. Die Liste selbst sollte keine Passwörter enthalten – nur Hinweise, wo diese zu finden sind.

Passwort-Manager einrichten

Ein Passwort-Manager (z.B. 1Password, Bitwarden) speichert alle Zugangsdaten sicher an einem Ort. Das Master-Passwort hinterlegen Sie in einem versiegelten Briefumschlag beim Notar oder in der Nähe Ihrer Testamentsurkunde.

Testament um digitalen Nachlass-Anhang ergänzen

Ergänzen Sie Ihr Testament um einen "digitalen Nachlass-Anhang". Darin erteilen Sie einer Person ausdrücklich das Recht, auf alle digitalen Konten zuzugreifen und benennen den Aufbewahrungsort der Zugangsdaten. Der Anhang muss nicht notariell beurkundet werden und kann jederzeit aktualisiert werden.

Digitale Vollmacht erteilen

Eine ausdrückliche Vollmacht für den digitalen Nachlass – etwa als Teil einer Vorsorgevollmacht – ermöglicht es einer Vertrauensperson, bereits zu Lebzeiten bei Handlungsunfähigkeit auf Konten zuzugreifen oder nach dem Tod die Abwicklung zu regeln.

Krypto-Zugangsdaten besonders sichern

Kryptowährungen erfordern besondere Aufmerksamkeit: Private Keys und Seed-Phrases müssen sicher und auffindbar hinterlegt sein – nie digital gespeichert, sondern auf Papier oder in einem Hardware-Sicherheitselement. Hinterlegen Sie eine klare Anleitung, wie die Erben vorgehen sollen.

Praxisbeispiel

Familie Bauer, Esslingen

Herr Bauer (62) verstirbt unerwartet. Seine Frau und sein Sohn wissen, dass er Bitcoin besaß – der Wert liegt nach aktuellem Kurs bei rund 40.000 €. Auf seinem Laptop finden sie eine Hardware-Wallet, kennen aber weder PIN noch Seed-Phrase.

Auch sein E-Mail-Konto ist gesperrt: Der Anbieter verweigert den Zugang mit Verweis auf den Datenschutz. Auf seinem PayPal-Konto liegt ein Guthaben, das nicht abgerufen werden kann.

Wir setzen den E-Mail-Zugang anwaltlich durch und begleiten die Erben durch den PayPal-Erbnachweis-Prozess. Die Bitcoins bleiben leider dauerhaft unzugänglich – wäre die Seed-Phrase hinterlegt gewesen, wäre nichts verloren gegangen.

Wichtig: Plattform-eigene Nachlass-Tools nutzen

Viele große Plattformen bieten eigene Instrumente zur Nachlassvorsorge an:

  • Google: Inaktivitäts-Manager – legt fest, was mit dem Konto nach längerer Inaktivität passiert
  • Facebook/Meta: Gedenkzustandskontakt – eine Person, die das Profil nach dem Tod verwalten darf
  • Apple: Digitaler Nachlasskontakt – ermöglicht Zugang zu iCloud-Daten mit einem Zugriffsschlüssel

Diese Tools ergänzen das Testament – ersetzen es aber nicht.

Abonnements rechtzeitig kündigen

Erben haben das Recht, laufende Abonnements außerordentlich zu kündigen. Eine vollständige Liste der Abos im digitalen Nachlass-Anhang spart erhebliche Zeit und Kosten.

Fragen & Antworten

FAQ: Digitaler Nachlass

Ja. Der BGH hat 2018 klargestellt, dass Nutzungsverträge mit Online-Plattformen auf die Erben übergehen. Erben haben damit grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu E-Mail-Konten, Social-Media-Profilen und anderen digitalen Diensten. In der Praxis setzen viele Plattformen diesen Anspruch dennoch nicht ohne anwaltliche Aufforderung um.
Kryptowährungen auf selbst verwalteten Wallets sind ohne den Private Key oder die Seed-Phrase dauerhaft unzugänglich – es gibt keine Institution, die den Zugang wiederherstellen kann. Kryptowährungen auf zentralen Börsen können hingegen nach einem aufwendigen Identifizierungs- und Erbnachweis-Prozess an die Erben übertragen werden. Deshalb ist die Dokumentation von Krypto-Zugängen im Rahmen der Nachlassvorsorge besonders wichtig.
Ja. Facebook (Meta) ermöglicht Erben, ein Profil entweder zu memorialisieren (als Gedenkseite einzurichten) oder vollständig zu löschen. Dazu muss ein Nachweis der Erbenstellung eingereicht werden – in der Regel Sterbeurkunde und Erbschein oder Testament. Meta hat einen speziellen Prozess für Gedenkzustand und Kontoentfernung, den wir im Namen unserer Mandanten durchlaufen.
Nein. Anbieter dürfen sich nicht mit dem Verweis auf den Datenschutz oder das Fernmeldegeheimnis weigern, den Erben Zugang zu gewähren. Das hat der BGH 2018 ausdrücklich entschieden. AGB-Klauseln, die den Erbanspruch ausschließen, sind unwirksam. Dennoch verweigern viele Plattformen den Zugang in der Praxis, bis ein anwaltliches Aufforderungsschreiben eingeht.
Am wirksamsten ist eine Kombination aus Testament und einem separaten digitalen Nachlass-Anhang. Im Testament benennen Sie eine bevollmächtigte Person für den digitalen Nachlass. Im versiegelten Anhang hinterlegen Sie Hinweise auf Zugangsdaten oder den Passwort-Manager. Ergänzend empfiehlt sich ein aktuelles Verzeichnis aller Online-Konten sowie die Nutzung plattformeigener Nachlass-Tools (Google Inaktivitäts-Manager, Meta Gedenkzustandskontakt, Apple Digitaler Nachlasskontakt).
Ja. Streaming-Dienste, Software-Abos, Online-Mitgliedschaften und andere Abonnements laufen nach dem Tod weiter, bis sie aktiv gekündigt werden. Erben können diese Verträge außerordentlich kündigen. Je vollständiger die Liste der Abonnements im digitalen Nachlass-Anhang, desto weniger Kosten entstehen unbemerkt. Wir kündigen alle laufenden Abonnements im Namen der Erben.
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