Pflichtteil berechnen
Wer hat Anspruch? Wie viel? Berechnungsbeispiele und Formeln verständlich erklärt.
Bald verfügbarFormvorschriften, häufige Fehler und praktische Tipps – verständlich erklärt vom Fachanwalt für Erbrecht.
Lesedauer: ca. 8 Minuten · Stand: Februar 2026
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – und die entspricht selten dem tatsächlichen Willen des Erblassers. Wer seinen Nachlass gezielt regeln möchte, kommt um ein Testament nicht herum.
Besonders wichtig ist ein Testament in folgenden Situationen:
Ohne Testament erben Ehepartner und Kinder zu gleichen Teilen. Unverheiratete Partner gehen leer aus. Das Finanzamt kann erhebliche Erbschaftsteuer verlangen, die ohne Planung vermieden werden könnte.
Stiefkinder und unverheiratete Partner erben gesetzlich nichts.
Geerbte Immobilien in Erbengemeinschaften führen oft zu Blockaden.
Unternehmensnachfolge muss sorgfältig geregelt werden.
Klare Regelungen beugen Erbstreitigkeiten zwischen Geschwistern vor.
Beide Formen sind rechtlich gleichwertig – unterscheiden sich aber erheblich in Aufwand, Kosten und Sicherheit.
Selbst verfasst, komplett handschriftlich. Die einfachste und kostenfreie Form – jederzeit änderbar.
Voraussetzungen für Gültigkeit:
Erklärung vor einem Notar. Dieser beurkundet, prüft die Formulierungen und verwahrt das Testament beim Nachlassgericht.
Vorteil für die Erben: Das notarielle Testament ersetzt den Erbschein
Viele Testamente scheitern nicht am fehlenden Willen, sondern an handwerklichen Fehlern. Das lässt sich vermeiden.
Ein ausgedrucktes Testament ist komplett ungültig. Es muss von der ersten bis zur letzten Zeile handschriftlich verfasst sein.
"Meine Tochter soll das Haus bekommen" – welche Tochter, welches Haus? Unpräzise Angaben führen zu Auslegungsstreit und Gerichtsverfahren.
Auch wer enterbt wird, behält den Pflichtteilsanspruch. Wird er nicht eingeplant, können Liquiditätsprobleme für den Erben entstehen.
Mehrere Testamente mit widersprüchlichen Inhalten führen zu Rechtsunsicherheit. Alte Testamente sollten ausdrücklich widerrufen oder vernichtet werden.
Das beliebteste Ehegattentestament in Deutschland – mit Vor- und Nachteilen, die Sie kennen sollten.
Beim Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Partners – auch "Einheitslösung" genannt.
Wer nach dem Tod des ersten Partners den Pflichtteil geltend macht, wird auch nach dem Tod des zweiten Partners enterbt. Das schützt den überlebenden Ehepartner wirksam.
Hans und Maria Schmidt (beide 68) haben zwei Kinder. Sie errichten ein Berliner Testament: Der Überlebende erbt alles, die Kinder erst beim zweiten Erbfall.
Hans stirbt. Maria erbt das gemeinsame Haus (Wert: 450.000 €) und das Ersparte (150.000 €).
Ohne Pflichtteilsstrafklausel könnten beide Kinder je 150.000 € Pflichtteil verlangen. Maria müsste das Haus notfalls verkaufen.
Hinweis: Ein Berliner Testament muss nicht zwingend notariell beurkundet werden. Es reicht, wenn ein Partner es vollständig handschriftlich verfasst und beide unterschreiben.
Ein Testament nützt nichts, wenn es nach Ihrem Tod nicht gefunden wird. Die sicherste Lösung: amtliche Verwahrung.
Einmalig 75 € – unabhängig von der Höhe des Vermögens. Das Testament wird im Zentralen Testamentsregister erfasst und nach Ihrem Tod automatisch eröffnet. Nichts kann verloren gehen oder unterschlagen werden.
Möglich, aber mit Risiko. Bewahren Sie das Testament an einem sicheren, aber bekannten Ort auf. Vertrauen Sie mindestens einer Person an, wo das Dokument liegt – ohne den Inhalt preiszugeben.
Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern oder größere Vermögensänderungen machen eine Überprüfung notwendig. Prüfen Sie spätestens alle 5–10 Jahre, ob Ihr Testament noch Ihrem Willen entspricht.
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